Hygienekonzept für den Trainings- und Spielbetrieb
gemäß Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-BekämpfVO vom 12. Januar 2022)
- Grundsätzliches:
Das hier vorliegende Konzept gilt für den Trainings- und Spielbetrieb des Roter Stern Kickers 05 e.V. und ist für das Sporttreiben, insbesondere das Fußballtraining und -spielen, im Außenbereich – nicht aber für den Hallensport – verpflichtend.
Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben. Im Einzelfall obliegt es den Vereinsmitgliedern strengere Regelungen für den Trainingsbetrieb zu vereinbaren. - Allgemeine Hygieneregeln:
• Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds.
• Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) werden unterlassen.
• Die Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch) wird eingehalten.
• Regelmäßiges Händewaschen und -desinfizieren wird empfohlen. - Gesundheitszustand/Verdachtsfälle Covid-19
• Eine Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb ist nur bei einem symptomfreien Gesundheitszustand erlaubt.
• Liegt eines der folgenden Symptome vor, bleibt die betroffene Person zu Hause bzw. kontaktiert eine:n Ärzt:in: Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, Geschmacks- und/oder Riechstörungen, Halsschmerzen, Schnupfen, Durchfall, Glieder- u. Kopfschmerzen und sämtliche Erkältungssymptome). Die gleiche Anweisung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen und nach Kontakt zu Covid-19-positiven Fällen und/oder Verdachtsfällen.
• Im Verdachtsfall auf eine Covid-19-Erkrankung meldet sich der:die Betroffene unmittelbar bei einem:r offiziellen Vertreter:in des Vereins und der Trainingsbetrieb wird für das Team des:der Betroffenen umgehend eingestellt, bis Klarheit über den Verdacht besteht – sofern diese:r in den vorherigen 10 Tagen am Trainings- oder Spielbetrieb teilgenommen hat.
• Bei Bestätigung der Infektion gelten die behördlichen Bedingungen zur Quarantäne. Maßnahmen zum weiteren Vorgehen sind ggf. mit den zuständigen Behörden abzusprechen. - Organisatorisches
• Alle Trainer:innen und Spieler:innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen eingewiesen. Eine Einweisung erfolgt im Rahmen des Spielbetriebs auch für das gegnerische Team, Schiedsrichter:innen und Zuschauer:innen.
• Die Trainer:innen führen eine Liste über den Impfstatus ihrer Spieler:innen.
• Spieler:innen sind dazu aufgefordert ihre eigenen Getränke mitzubringen.
• Der RSK stellt seinen Mitgliedern Schnelltests zur Eigenanwendung zur Verfügung. Diese können von geimpften Vereinsmitgliedern genutzt werden, sofern diese nicht die Möglichkeit haben anderweitige Testmöglichkeiten an Spiel- oder Trainingstagen in Anspruch zu nehmen. - Regelungen Kabinen/Duschen
• Insgesamt verfügt der Stormarnplatz über 2 Kabinen mit jeweils 4 Duschen, sowie über Damen- und Herrentoiletten im Außenbereich.
• Alle Beteiligten kommen idealerweise bereits umgezogen zum Training.
• Der Aufenthalt in den Kabinen bzw. Duschen, wird auf das Nötigste beschränkt. Besprechungen finden im Freien statt.
• Im Kabinentrakt ist das Tragen einer FFP2- oder einer medizinischen Maske verpflichtend. Diese darf ausschließlich fürs Duschen abgelegt werden.
• Der Zutritt zu den Kabinen ist nur für Personen zulässig, die vollständig geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sind bzw. für Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben (geboostert).
• Vereinsintern ist das Betreten der Kabinen nur mit tagesaktuell negativem Coronatest (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) erlaubt. Dies gilt auch für geboosterte Personen.
• Die Kabinen werden regelmäßig gereinigt und gelüftet. Oberflächen, die häufig von Personen berührt werden (z.B. Türklinken, Wasserhähne etc.), werden regelmäßig gereinigt.
• Insbesondere in den Toiletten stehen ausreichend Seife und Desinfektionsmittel bei Bedarf zur Verfügung.
• Die Toiletten im Innenbereich der Kabinen sind für Zuschauer:innen gesperrt. - Regelungen auf dem Trainingsplatz (im Trainingsbetrieb)
• Eine Teilnahme am Trainingsbetrieb ist – unabhängig vom Impfstatus (vollständig oder geboostert) – nur mit einem tagesaktuellen negativen Testergebnis möglich. Zugelassen sind sowohl Selbsttests als auch Fremdtests (Antigen und PCR).
• Besprechungen finden nach Möglichkeit im Freien und unter Einhaltung des Mindestabstands statt.
• Leibchen werden nach jeder Einheit gewaschen.
• Eltern als Begleitung ihrer Kinder können unter Einhaltung des Mindestabstandes dem Training bewohnen. - Regelungen für den Spielbetrieb
• Wir informieren das gegnerische Team und den:die Schiedsrichter:in bereits im Vorfeld über unser Hygienekonzept und die örtlichen Gegebenheiten.
• Es wird empfohlen vor Anreise einen Schnelltest zu machen.
• Die Kabinennutzung ist nur unter 2G-Regelung (geimpft und getestet, bzw. geboostert ohne Test) möglich. Zur Kontrolle der Nachweise wird an Spieltagen eine Person beauftragt, der die Nachweise vor Betreten der Räume vorzulegen sind.
• Auf ein gemeinsames Einlaufen/Handshake wird verzichtet.
• Die Eintragung des Spielberichts im DFBnet erfolgt mit eigenen, mobilen Medien.
• Die Dokumentation aller am Spiel Beteiligten wird über das DFBnet sichergestellt.
• Ansprachen vor dem Spiel/in der Halbzeit finden nach Möglichkeit nur draußen statt. Drinnen werden die Ansprachen auf das nötige Minimum reduziert.
• Leibchen und sonstige Materialien werden nach dem Spiel gereinigt. - Regelungen für Zuschauer:innen:
• Gemäß aktueller Verordnungslage ist die Zuschauer:innenzahl bei Spielen auf max. 100 Personen begrenzt.
• Eine Testpflicht besteht nicht. Den Zuschauer:innen wird jedoch empfohlen vorher einen Schnelltest zu machen.
• Die unter Punkt 3. genannten Bedingungen (Gesundheitszustand) gelten auch für alle Zuschauer:innen.
• Um den Aufenthalt der Zuschauer:innen auf der Sportanlage zu reduzieren, wird der Eintritt erst ab 30 Minuten vor dem Spiel gestattet und im Vorfeld kommuniziert.
• Bei Unterschreitung des Mindestabstands wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen. - Regelungen für den Verkauf von Speisen & Getränken
• Der Verkauf findet ausschließlich im Freien statt.
• Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird eingehalten und durch sichtbare Markierungen unterstützt.
• Die Verkaufshütte und deren Kontaktflächen werden nach der Nutzung gereinigt.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
•info@rotersternkickers.net
•0160 5733208
Ahrensburg, 26.01.2022
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