Bereits bei der Mitgliederversammlung im vergangenen Januar wurde eine weitreichende Veränderung der Beitragsordnung beschlossen.
Einhergehend mit einer Neufassung der Satzung, welche u.a. die passive Mitgliedschaft abgeschafft hat, wird es ab dem 01.07.2019 eine neue Struktur geben.
Grundsätzlich ist die Mitgliedschaft nun in ordentlich und förderndunterteilt.
Ordentliche Mitgliedschaft
Ordentliche Mitglieder sind diejenigen, welche an den Angeboten des Vereins teilnehmen und/oder den Verein aktiv mitgestalten wollen. Durch die Erweiterung des Satzungszwecks um die Bereiche Kunst, Kultur und Bildung, beteiligt sich jedes Mitglied unmittelbar an der Verwirklichung des Satzungszwecks, wenn er/sie bspw. bei Veransatlungen mithilft. Die Mitgliedschaft in einer Sparte ist für die ordentliche Mitgliedschaft nicht mehr notwendig.
Ordentliche Mitglieder zahlen den generellen Vereinsbeitrag und haben volles Stimmrecht. Hier gibt es selbstverständlich wieder die Möglichkeit einer Beitragsermäßigung oder -befreiung.
Zusätzlich zahlen Mitglieder einer Sparte einen Spartenbeitrag, welcher auschließlich der jeweiligen Sparte zugute kommt. Je nach dem Umfang des finanziellen Aufwandes der Sparte, fallen diese Spartenbeiträge unterschiedlich aus.
Fördermitgliedschaft
Zusätzlich zur ordentlichen Mitgliedschaft gibt es nun die Möglichkeit ein Fördermitglied zu werden. Fördermitglieder möchten nicht an den Angeboten des Vereins teilnehmen, diesen nicht aktiv mitgetalten und verfügen über kein Stimmrecht. Der Förderbeitrag beträgt mindestens 2,-€ im Monat und kann durch das Mitglied freiwillig erhöht werden.
Hiermit möchten wir Menschen die Möglichkeit geben den RSK zu unterstützen, damit aber über den finanziellen Beitrag keine Verpflichtungen einzugehen. Außerdem hoffen wir darauf so die Mitgliederorganisation zu vereinfachen.
Die detaillierte Beitragsordnung findet ihr hier: Klick
Also: